Perewersins “Matrosenruhe” – mein Vorwort zum Buch

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, lautet eine gängige Redewendung. Sie verweist darauf, dass der Ausgang eines Gerichtsprozesses selbst in ausgewiesenen Rechtsstaaten unwägbar ist. Die Jurisprudenz ist eben keine exakte Wissenschaft, wenngleich ihr Gesetze, und Verfahrensregeln ein enges Korsett anlegen. Darüber hinaus gilt in demokratisch verfassten Staaten die Unabhängigkeit der Justiz von den anderen Pfeilern der Machtausübung, von der Legislative, der Exekutive, mithin von “der Politik”, aber auch von der als “vierte Gewalt” angesehenen Medienwelt, als hohes Gut.

Im Rechtsstaat entscheiden bei Rechtskonflikten allein die Gerichte verbindlich darüber, was „Recht“ ist. Richterinnen und Richter sind nur dem Gesetz unterworfen. Sie unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keinerlei Weisungen. Ihre Unabhängigkeit wird auch insofern gesichert, als sie nicht so ohne weiteres abberufen werden können, sondern praktisch nur wegen grober Straftaten oder Berufsunfähigkeit. Auch das kann nur ein Gericht entscheiden und keineswegs eine staatliche Behörde, bei der sich ein Richter möglicherweise missliebig gemacht hat.

Die Staatsanwaltschaft ist eine von den Gerichten unabhängige Behörde, deren Vertreter vom Staat ernannt werden. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Sie ist allerdings – zumindest in Deutschland und anderen europäischen Rechtsstaaten – gehalten, nicht nur den Beschuldigten belastende, sondern auch entlastende Umstände herauszufinden. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob sie Anklage vor den Gerichten erhebt oder das Verfahren einstellt. In diesem Verfahren liegt das letzte Wort – schuldig oder unschuldig – dann beim Gericht und den Richtern.

Das Gleiche gelte auch für Russland, versichert Präsident Wladimir Putin unermüdlich aller Welt. Russland sei ein demokratisches Land wie alle anderen westlichen Länder. Ein Land, in dem die demokratischen Institutionen ihre Bestimmung erfüllten, ein Land, in dem Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit und eine unabhängige Justiz ihre Wirkung entfalteten. Kenner der russischen Realität wissen, dass das nicht stimmt. Doch der Kreml ist sehr geschickt und erfolgreich darin, die Idee von Russland als demokratischem Rechtsstaat “zu verkaufen”, weiß der kritische Publizist und Schriftsteller Viktor Jerofejew. Und ironisch merkte er an, “in Europa gibt es eine enorme Anzahl von Putinisten, die meinen, ihre Regierungen diffamierten Putin”. Diese Putinisten sind nicht bereit, den Tatsachen ins Auge zu blicken. Sie sind dagegen schnell bereit, die Verwerfungen des russischen Justizsystems, so sie sie denn bemerken, dem Geschichtsverlauf anzulasten und die heutige Generation in Russland zu Opfern eben dieser Geschichte zu machen.

Tatsächlich sind die Erfahrungen der Russländer mit einer unabhängigen Justiz überschaubar. Als die Zaren noch herrschten, war der “Gossudar” oberster Gerichtsherr, der in wichtigen, die Interessen des Staates betreffenden Fällen selbstherrlich entschied. Berufung war nur hinter den Kulissen unter Einsatz beträchtlicher Mittel möglich. In sowjetischer Zeit unterstand die Justiz der kommunistischen Partei, deren Interessen die Richter und die Staatsanwaltschaft zu verfolgen hatten. Auch während der Zeit des Terrors in den zwanziger und dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts hatte die Justiz ihre Rolle zu spielen. Die Gerichte, so postulierte Lenin 1922, hätten die Aufgabe, den Terror zu begründen und zu “legalisieren”.

Die russische Verfassung von 1993 bedeutete demgegenüber eine fundamentale Wende. Sie erklärte Russland zu einem Rechtsstaat und formulierte solche Prinzipien wie Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz. Zumindest auf dem Papier wurde der Neuanfang des russischen Gerichtswesens deutlich zum Ausdruck gebracht. Nachdem die Russische Föderation im Jahr 1996 auch dem Europarat beigetreten ist und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) anerkannt hat, ist das Land an Artikel 6 der Menschenrechtskonvention gebunden, der das faire Verfahren zum Bürgerrecht erhebt.

In der realen russischen Welt sind diese Rechte und Prinzipien bisher weitgehend unverwirklicht geblieben. Stattdessen herrscht das “Telefonrecht”: Hohe staatliche Instanzen stellen ihre Wünsche nach dem Ausgang bestimmter Gerichtsverfahren “durch”. Und diese Wünsche finden Erfüllung. Dabei spielt die allgegenwärtige Korruption eine wichtige Rolle. Von besonderer Bedeutung ist das aus dem Gulag stammende Prinzip “shitj po ponjatijam”, das “leben nach Ehrenregeln”. Dieser Begriff wird durch die deutsche Redewendung “eine Hand wäscht die andere” nur sehr ungenügend beschrieben, weil sie den Machtfaktor nicht erfasst. Die ungeschriebenen Regeln dieses Prinzips haben in Russland deshalb oft eine weit stärkere Durchsetzungskraft als die offiziell geltenden Gesetze. Große Teile des öffentlichen, des wirtschaftlichen und des politischen Lebens werden heute „po ponjatijam“, nach dem Ehrenkodex, geregelt. In Putins durchgestylter Machtvertikale bestimmt “die Macht”, was rechtens ist.

Das russische Justizwesen, so der Schriftsteller Alexander Nikonow, erwecke nach außen hin den Anschein eines normalen Rechtswesens. “Schaust du aus der Ferne, scheint es ein Gericht zu sein. Blickst du aus der Nähe, ist es die Attrappe einer Gerichtsmaschine, sie ist aus Pappmaché.” Die von der Verfassung postulierte Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Justiz, existiert nicht. Entsprechend gering ist das Vertrauen der Bürger in ihre Richter und Gerichte. Einer Umfrage des renommierten Moskauer Levada-Zentrums aus dem Jahr 2017 zufolge halten nur 26 Prozent der Befragten russische Gerichte für voll vertrauenswürdig. Insbesondere die Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsaktivisten und Kritiker des Putin-Systems dokumentieren einen zynischen Rechtsnihilismus, wie ihn der heutige Premier und zeitweilige russische Präsident Dmitri Medwedjew einst selbst beklagt hatte, ohne ihn überwinden zu können (oder zu wollen).

Als klassisches Beispiel für die Rechtsvorstellungen der Machthaber im Kreml gilt bis heute der Fall Chodorkowski. Michail Chodorkowski war einst als einer der Eigentümer des Jukos-Erdölkonzerns der reichste Mann Russlands. Als er sich mit dem russischen Präsidenten anlegte, verlor er den Konzern und seine Freiheit. Er büßte seine Unbotmäßigkeit mit zehn Jahren Lagerhaft.

Der Ex-Sekretär des KPDSU-Jugendverbandes Komsomol hatte bereits Ende der 1980er Jahre, vermutlich mit Geldern der Partei, die Menatep-Bank gegründet. Er wurde Vize-Energieminister und bahnte sich einen Weg in den Chefsessel von Jukos. Bei einer fragwürdigen Auktion erwarb er 1995 für nur 170 Millionen Dollar drei Viertel der Anteile des damals zweitgrößten Ölkonzerns des Landes. Nicht zuletzt dank westlicher Management-Methoden, durch Modernisierung und den glücklichen Anstieg der Rohöl-Preise blühte Jukos auf.

Die Szene, die 2003 zum endgültigen Bruch mit dem russischen Präsidenten führte, wurde sogar live im russischen Fernsehen übertragen. Bei einem Treffen des Kremlchefs mit führenden Unternehmern forderte Chodorkowski, Putin solle seine Präsidentenadministration an die Leine legen, die mit ihren ungerechtfertigten Forderungen die Unternehmen unter Druck setze. Der Konzern-Chef wollte damit die Welt der informellen Regeln und Absprachen verlassen, um in eine Welt zu gelangen, in der die Gesetze für alle gelten. Putin, wütend, konterte: Chodorkowski solle erst einmal seine Steuern ordentlich zahlen! Hintergrund des Wutausbruchs war, dass Chodorkowski über reichliche finanzielle Zuwendungen versuchte, Einfluss auf die Tätigkeit der Duma-Fraktionen zu gewinnen. Das taten andere Oligarchen auch, nur holten sie zuvor die Genehmigung der Kreml-Administration ein. Chodorkowski dagegen hatte die bis dahin geltende informelle Absprache – Profite ja, Einmischung in die Politik nein – aufgekündigt.

Die Justiz, die Administration verstanden den Wutausbruch des Präsidenten richtig. Nur wenige Monate nach dem Treffen im Kreml wurde zunächst Platon Lebedew, Chodorkowskis Geschäftspartner, und dann auch der Jukos-Chef selbst verhaftet. In zwei Prozessen 2004 und 2010 wurden beide wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch der Autor dieses Buches, Wladimir Perewersin, der zeitweilig in einem Jukos-Tochterunternehmen auf Zypern tätig war, geriet gewissermaßen als “Kollateralschaden” in die Mühlen der russischen Gerichtsbarkeit. Seine Beschreibung des Gerichtsalltags und der brutalen Haftbedingungen gerieten zu einem erschütternden Dokument über den russischen Unrechtsstaat.

Das Filetstück des Konzerns, das Unternehmen Juganskneftegas, ging mit einem Trick in die Hände des Putin-Staates über. Es gehört heute zum Konzern Rosneft, dem Imperium des Putin-Intimus Igor Setschin. Jukos selbst wurde 2006 für zahlungsunfähig erklärt und im November 2007 aus dem Handelsregister gestrichen.

Der profunde Kenner des russischen Rechtswesens Professor Otto Luchterhand erklärte nach dem zweiten Prozess 2010, das Urteil des Moskauer Chamowniki-Gerichts erfahre “zu Recht weltweit scharfe Kritik, Ablehnung und Verurteilung”. Es offenbare “eine erschreckende Fülle schwerer und schwerster Verletzungen tragender, von der Verfassung Russlands feierlich verkündeter Grundsätze des Strafrechts und des Rechtsstaates. Das zweite Strafurteil gegen Chodorkowskij und Lebedew übertrifft das erste bei weitem an Widersprüchlichkeit, Willkür und Bösartigkeit. Es ist ein weiteres, bestürzendes Dokument von Rechtsnihilismus und auch von Zynismus der russischen Justiz, weil es den willkürlichen Umgang mit dem Gesetz und die böswillige Verdrehung des Rechts kaum noch verschleiert.”

Chodorkowski ist inzwischen, auch mit Unterstützung der deutschen Politik, wieder in Freiheit. Er lebt in London und tritt als scharfer Kritiker des russischen Präsidenten auf.

Der Fall Jukos markiert indes keineswegs den Endpunkt in der Geschichte des Justiz- und Machtmissbrauchs der Russischen Föderation. Er ist lediglich ein herausragendes Beispiel für die bis heute in Russland grassierende “Rejderstwo”. Der Begriff (abgeleitet vom englischen Wort to raid – überfallen, oder raider – Räuber) steht für die meist gewaltsame und/oder illegale Übernahme und Ausplünderung von Unternehmen. Dabei gehen organisierte Gangsterbanden, korrupte staatliche Strukturen, insbesondere die Sicherheitsorgane und die Justiz, höchst einträgliche Verbindungen ein. Der Jabloko-Politiker Grigori Jawlinskij hatte während des jahrelangen Jukos-Prozesses darauf hingewiesen, dass derlei Vorgänge in der russischen Provinz zum Alltag gehörten. Noch 2015 räumte Präsident Wladimir Putin ein, dass es allein in dem einen Jahr 166 000 Fälle von Rejderstwo in Russland gegeben habe. Die Regierungszeitung Rossijskaja Gaseta nannte für den gleichen Zeitraum sogar die Zahl 700 000.

Auch wenn der Kreml ansonsten ein von westeuropäischen Putinisten dankbar aufgenommenes geschöntes Bild von den Zuständen im Lande malt, ist Russland heute von demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien weit entfernt. Und zwar von den Prinzipien, die sich die Russische Föderation in ihrer Verfassung von 1993 selbst verordnet hat.

Manfred Quiring, im Dezember 2018

2019-03-21T19:50:25+00:00